Gasprüfung Informationen
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen
gemäß G 607 –
Jetzt verpflichtend und TÜV (HU) relevant
Wichtige Hinweise zur Gasprüfung an Ihrem Campingfahrzeug
Damit die Prüfung reibungslos und ohne Zusatzkosten durchgeführt werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Gasprüfbescheinigung
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Bitte halten Sie die gelbe Gasprüfbescheinigung Ihres Fahrzeugs bereit.
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Falls diese voll ist (kein Platz für neuen Eintrag), stellen wir kostenpflichtig eine neue Bescheinigung aus.
- Bei Verlust des Prüfbuches erfolgt eine Neuabnahme
Funktionsfähigkeit der Gasgeräte
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Alle Gasgeräte müssen betriebsbereit und im Gasbetrieb funktionsfähig sein – auch Geräte, die Sie sonst nicht mit Gas nutzen (z. B. Kühlschrank).
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Bitte prüfen Sie die Funktion vor dem Termin, da sonst Mehrkosten oder Wiederholungsprüfungen entstehen können.
Alter von Komponenten
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Gasregler, Gasschläuche und die Betriebserlaubnis Ihrer Gasflasche(n) dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
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Standard-Regler und Schläuche sind bei uns vor Ort erhältlich und montierbar.
Sicherheitsanforderungen
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In Bereichen mit Gasflaschen (z. B. Deichselkasten) dürfen keine elektrischen Anlagen oder offenen Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) vorhanden sein – Zündgefahr durch Funkenbildung!
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Jede Gasflasche muss sicher befestigt sein – z. B. mit Halterung oder Verzurrung.
Füllstand
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Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche oder Ihr Gastank gefüllt ist – sonst ist eine Prüfung nicht möglich.
Pflicht-Gasprüfung für Wohnwagen & Wohnmobile ab 19.06.2025
Ab sofort ist die Gasprüfung nicht mehr nur empfohlen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben! Bis spätestens 19. Juni 2025 muss jedes Campingfahrzeug eine gültige Gasprüfung nachweisen.
Was wird geprüft?
1. Sichtprüfung der Flüssiggasanlage
2. Dichtheitsprüfung
- Einsatz der Prüfpumpe
3. Brennprobe (Geräteprüfung)
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Funktionstest aller Gasgeräte und Sicherheitsventile
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Prüfung der Zündsicherung und Flammenabschaltung
- Brennerkontrolle (Herd, Heizung, Kühlschrank)
Die Prüfplakette
Bei erfolgreicher Prüfung erhältst du:
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Gelbe Prüfbescheinigung
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Plakette mit nächstem Prüftermin
Weitere wichtige Infos
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Prüfung alle 2 Jahre
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Pflicht vor Erst- und Wiederinbetriebnahme
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Fahrzeugverkauf nur mit gültiger Prüfung
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Prüfung Unabhängig von der Hauptuntersuchung aber vor der Hauptuntersuchung pflicht
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Durchführung nur durch anerkannte Sachkundige
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Bußgeld bei Verstoß: 15–60 €
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