Gasprüfung Informationen

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen

gemäß G 607 –

Jetzt verpflichtend und TÜV (HU) relevant

Wichtige Hinweise zur Gasprüfung an Ihrem Campingfahrzeug

Damit die Prüfung reibungslos und ohne Zusatzkosten durchgeführt werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Gasprüfbescheinigung

  • Bitte halten Sie die gelbe Gasprüfbescheinigung Ihres Fahrzeugs bereit.

  • Falls diese voll ist (kein Platz für neuen Eintrag), stellen wir kostenpflichtig eine neue Bescheinigung aus.

  • Bei Verlust des Prüfbuches erfolgt eine Neuabnahme

Funktionsfähigkeit der Gasgeräte

  • Alle Gasgeräte müssen betriebsbereit und im Gasbetrieb funktionsfähig sein – auch Geräte, die Sie sonst nicht mit Gas nutzen (z. B. Kühlschrank).

  • Bitte prüfen Sie die Funktion vor dem Termin, da sonst Mehrkosten oder Wiederholungsprüfungen entstehen können.

Alter von Komponenten

  • Gasregler, Gasschläuche und die Betriebserlaubnis Ihrer Gasflasche(n) dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.

  • Standard-Regler und Schläuche sind bei uns vor Ort erhältlich und montierbar.

Sicherheitsanforderungen

  • In Bereichen mit Gasflaschen (z. B. Deichselkasten) dürfen keine elektrischen Anlagen oder offenen Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) vorhanden sein – Zündgefahr durch Funkenbildung!

  • Jede Gasflasche muss sicher befestigt sein – z. B. mit Halterung oder Verzurrung.

Füllstand

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche oder Ihr Gastank gefüllt ist – sonst ist eine Prüfung nicht möglich.

 


Pflicht-Gasprüfung für Wohnwagen & Wohnmobile ab 19.06.2025

Ab sofort ist die Gasprüfung nicht mehr nur empfohlen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben! Bis spätestens 19. Juni 2025 muss jedes Campingfahrzeug eine gültige Gasprüfung nachweisen.

Was wird geprüft?

1. Sichtprüfung der Flüssiggasanlage

2. Dichtheitsprüfung

  • Einsatz der Prüfpumpe

3. Brennprobe (Geräteprüfung)

  • Funktionstest aller Gasgeräte und Sicherheitsventile

  • Prüfung der Zündsicherung und Flammenabschaltung

  • Brennerkontrolle (Herd, Heizung, Kühlschrank)

Die Prüfplakette

Bei erfolgreicher Prüfung erhältst du:

  • Gelbe Prüfbescheinigung

  • Plakette mit nächstem Prüftermin

Weitere wichtige Infos

  • Prüfung alle 2 Jahre

  • Pflicht vor Erst- und Wiederinbetriebnahme

  • Fahrzeugverkauf nur mit gültiger Prüfung

  • Prüfung Unabhängig von der Hauptuntersuchung aber vor der Hauptuntersuchung pflicht

  • Durchführung nur durch anerkannte Sachkundige

  • Bußgeld bei Verstoß: 15–60 €

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